Als Fehde wurde eine außergerichtliche gewaltsame Auseinandersetzung bezeichnet.
Wenn jemand ein Verbrechen verübt wurde, konnte das Opfer sich an seinem Peiniger rächen. Meistens waren die Familien, die Sippen und die Gefolgschaften der Streitenden mitbeteiligt.
Bei der Fehde hatten die Gepeinigten die Möglichkeit sich selber ihr Recht zu verschaffen.