Der Graf - er war der Vertreter des Königs. Auch der Graf hatte einen Adelstitel.
Der Graf hatte die Aufgabe für den Schutz des Königs zu sorgen. Wenn der
König Krieg führte, musste der Graf ein Heer zum kämpfen zusammenstellen.
Aber der Graf hatte auch noch andere Aufgaben in seinem Herrschaftsbereich. Er war auch Vorsitzender der Gerichte und überwachte die Vollstreckung der Urteile.
Bei den Grafen unterscheidet man zwischen dem Landgrafen, dem Pfalzgrafen und dem Markgrafen.
Landgraf:Der Landgraf stand über dem einfachen Grafenstand. Dieser Titel, stand im Spätmittelalter den Herzögen fast gleich.
Pfalzgraf:Der Pfalzgraf war Amtsträger und der Vertreter, des Königs. Der Pfalzgraf hatte die Aufgabe, einer leitenden Funktion im Hofgericht. Der Pfalzgraf galt zudem, als Verbindungsmann zwischen den Bittstellern aus dem Reich und dem
König.
Markgraf:Der Markgraf galt als königlicher Amtsträger. Er besaß eine Grenzmark zum Lehen, das bedeutet, dass sein Gebiet, dass direkt an der Reichsgrenze lag. Dieses Gebiet wurde zur Verteidigung der Grenze befestigt.