Der Burgfrieden galt im Mittelalter als ein Vertrag - der Burgfriedenvertrag.
Ein Burgfriedenvertrag wurde geschlossen, wenn mehrere Parteien Besitz an einer Burg hatten und dem zu Folge auch als Burgherren galten. Um den Frieden zu gewährleisten wurde dann ein Burgfriedensvertrag geschlossen. Nach dem Abschluss eines Vertrages war der Burgfrieden geltend. Der Burgfrieden beinhaltete oft weitreichende Regelungen für das Zusammenleben auf einer Burg.
Vor allem im Hochmittelalter durfte die Gewährleistung von einem Burgfrieden nicht verweigert werden.