Als Grundherrschaft bezeichnete man die Menschen, die mehr Grundbesitz(Land) hatten, als sie selber erarbeiten konnten. Man bezeichnete sie im Mittelalter als Grundherren. Die Grundherren waren oft Angehörige des Adels oder auch einer Dynastie.
Da sie mehr Grund besaßen als sie selber bewirtschaften konnten, verliehen sie den überschüssige Grundbesitz an ärmere Bauern. Diese Bauern mussten dann wiederum für ihren Grundherren als Gegenleistung arbeiten. Diese Arbeiter wurden als Untertanen des Grundherren bezeichnet.
Ein Grundherr verfügte auch über ein Patronatsrecht. Somit hatte er nicht nur dafür zu sorgen, dass seine Untertanen ihm gehorchten, sondern er musste auch seinen Untertanen Schutz bieten.