Der Scheiterhaufen wurde im Mittelalter sowohl zur Hinrichtung durch den Feuertod verwendet als auch zur Verbrennung eines Toten.
Ein Scheiterhaufen bestand in der Regel aus einem aufgetürmten Holzhaufen.
Wurde ein Scheiterhaufen zur Verbrennung von Straftätern und
Hexen genutzt, so wurde der Verurteilte an den Brandpfahl gekettet oder gebunden und bei lebendigem Leib verbrannt.
Im Mittelalter wurde jedoch oftmals auch der sogenannte Gnadenakt vollzogen. So wurde der Verurteilte auf dem Scheiterhaufen erst erwürgt, dann verbrannt oder es wurde ganz frisches, feuchtes Holz verwendet wodurch der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte.
In Deutschland wurde die letzte Hinrichtung durch die Verbrennung im Jahr 1813 vollstreckt.