Eine
Burg die von einem Landherr, wie ein
Herzog, ein
Fürst oder ein
Bischof, zur Sicherung der Hoheitsrechte genutzt wurde, bezeichnete man als Landesburg.
Die Landesburgen galten als die wichtigsten Burgen der großen Landherren. Die Landesburgen waren meist Eigentum des Landherren.
Landburgen galten als ein Stützpunkt dynastischer Gebietspolitik und als ein Zentrum politisch-militärischer Herrschaftsausübung. Doch die Landesburgen hatten noch weitere Funktionen. Die Landesburgen dienten als Münzstätte, Zollburg und Hafenplatz. Die Landesburgen besaßen aus diesem Grund eine große finanzielle und wirtschaftliche Bedeutung.
Diese Bedeutung, die eine Landburg besaß, galt nicht nur für die
Burg umgebenden Siedlungen, Städte und Burgflecken. Diese galt für das gesamte Landesterritorium.